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Der/die Kosmetiker/in arbeitet grundsätzlich nur an der gesunden Haut.
Hautkrankheiten darf sie nicht behandeln.
Bei Veränderungen oder Störungen des Hautbildes, die im Grenzbereich zur Hautkrankheit liegen, arbeitet die Kosmetikerin mit dem Facharzt zusammen.
So führt die Kosmetikerin z.B. bei der Akne (= unreine Haut) des Jugendlichen lediglich eine äußere Behandlung der Haut durch, die als eine kosmetische Begleitbehandlung zur fachärztlichen Therapie anzusehen ist.
Demnach liegen die Tätigkeiten der Kosmetikerin auch im Grenzbereich zur Dermatologie (= Lehre von den Hautkrankheiten).
Es versteht sich von selbst, dass die Kosmetikerin über ein umfangreiches dermatologisches
Grundwissen verfügt.
Dieses Wissen führt häufig dazu, dass Hautkrankheiten durch die Kosmetikerin bereits im Frühstadium erkannt und damit rechtzeitig in ärztliche Therapie überwiesen werden.
Das dermatologische Grundwissen der Kosmetikerin sowie ihre praktischen Kenntnisse kosmetisch-dermatologischer Behandlungsformen (z. B. bei Rosacea, Akne u.v.m.) machen es darüber hinaus möglich, dass sie in Assistenz zum Hautarzt in dermatologischen Praxen und Hautkliniken arbeiten kann.
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Anmeldung und Infos bei der:
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kosmetik - Ursula Winiger
Röntgenstr. 8 • 76133 Karlsruhe • Tel. 0721-28143 • Fax 28140
| Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kosmetik Ursula Winiger • Röntgenstr. 8 • 76133 Karlsruhe • Tel. 0721-28143 |